ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BAYCK B.V.

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  1. Verbraucher: jede natürliche Person, die nicht zu Zwecken handelt, die mit ihrem Handel, Gewerbe, Handwerk oder Beruf zusammenhängen;
  2. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag: jeder Vertrag zwischen Bayck und dem Verbraucher, der an einem anderen Ort als den Verkaufsräumen von Bayck oder unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher persönlich und individuell an einem anderen Ort als den Verkaufsräumen des Händlers angesprochen wurde;
  1. Dauerhafter Datenträger: jede Vorrichtung – einschließlich E-Mail -, die es dem Verbraucher oder dem Gewerbetreibenden ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie für eine künftige Nutzung während eines Zeitraums zugänglich sind, der dem Zweck, für den die Informationen bestimmt sind, angemessen ist, und die die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht;
  1. Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher den außerhalb von Geschäftsräumen getätigten Kauf widerrufen kann; diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher die gekaufte Sache erhält;
  2. Rücktritt: die Möglichkeit des Verbrauchers, den außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zu widerrufen.

Artikel 2 – Identität

Bayck B.V., mit Sitz in Finlandweg 10a, 4532 BL Terneuzen (auch Besuchsadresse), nachstehend “Bayck” genannt.
Rufnummer: 00 31 115 785 413. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 – 15:00 Uhr.
E-Mail-Adresse: service@bayck.com.

Handelsregisternummer: 76110370 Umsatzsteueridentifikationsnummer: NL860510918B01

Artikel 3 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Bayck und für jeden zwischen Bayck und dem Verbraucher geschlossenen Vertrag.
  2. Spätestens vor oder bei Abschluss des Vertrages werden dem Verbraucher diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.
  1. Wird der Vertrag außerhalb des Verkaufsgebiets geschlossen, so kann ungeachtet des vorstehenden Absatzes der Text der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Verbrauchers dem Verbraucher auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass er für den Verbraucher leicht zugänglich ist und auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert wird.

 Artikel 4 – Angebot

  1. Das Angebot von Produkten zum Vertrag erfolgt unter Angabe der relevanten Informationen, wie der Dauer des Angebots, der Bedingungen, unter denen das Angebot gemacht wird, sowie solcher Informationen, die dem Verbraucher klar machen, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind, des Gesamtpreises des Produkts einschließlich Steuern, etwaiger Lieferkosten, der Zahlungsweise, etwaiger Kosten für die Kommunikation mit Bayck, der Art und Weise des Vertragsabschlusses, der Lieferung, der Ausführung, der Art und Weise, wie Bayck mit Reklamationen umgeht, und ob ein Widerrufsrecht besteht oder nicht.
  2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Verbraucher eine angemessene Bewertung des Angebots zu ermöglichen. Sofern Bayck Bilder verwendet, stellen diese eine getreue Darstellung der angebotenen Produkte dar. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot binden Bayck nicht.

Artikel 5 – Vereinbarung

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 4 kommt der Vertrag zustande, wenn der Verbraucher das Angebot annimmt und die darin festgelegten Bedingungen erfüllt.
  2. Die Bestätigung des außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Hat der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen, bestätigt das Bayck den Eingang der Annahme des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege.
  3. Wird der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, so trifft Bayck geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübermittlung. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird das Bayck so weit wie möglich geeignete Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
  4. Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat er dem Bayck den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen.

Artikel 6 – Widerruf

  1. Beim Kauf von Produkten außerhalb des Verkaufsgebiets hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung des Produkts aufzulösen. Die Produkte, die der Verbraucher nicht behalten möchte, müssen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Mitteilung des Widerrufs zurückgegeben werden. Bayck ist berechtigt, die Rückerstattung zurückzuhalten, bis Bayck das Produkt unversehrt, vollständig und unbenutzt zurückerhalten hat. Als “unbenutzt” gilt nicht, was für den Verbraucher vernünftigerweise notwendig war, um die Art, Funktion und Eigenschaften eines Produkts in derselben Weise zu prüfen und zu bestimmen, wie dies in einem physischen Geschäft geschehen würde. Bayck empfiehlt, für Rücksendungen die Originalverpackung zu verwenden, um Schäden am Produkt zu vermeiden. Denn jede Beschädigung oder jeder Verlust von zurückgesandten Produkten während des Rücktransports geht zu Lasten und auf Rechnung des Verbrauchers.
  2. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so gehen die Kosten der Rücksendung zu Lasten des Verbrauchers.
  3. Wenn der Verbraucher einen Betrag gezahlt hat, erstattet Bayck diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen an den Verbraucher zurück. Bayck behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen oder eine etwaige Wertminderung des zurückgegebenen Produkts im Sinne des ersten Absatzes vom Erstattungsbetrag abzuziehen. Schäden am Produkt, ein verschmutztes Produkt und/oder ein Produkt, das mehr als 5 km benutzt wurde, gelten als Hinweis auf eine Benutzung, die über das hinausgeht, was vernünftigerweise notwendig ist, um die Art, den Betrieb und die Eigenschaften des Produkts zu prüfen und zu bestimmen.
  4. Beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen innerhalb des Verkaufsgebiets hat der Verbraucher das Recht, den Kauf unter Angabe von Gründen kostenlos zu stornieren, wenn er dies innerhalb einer angemessenen Frist von 48 Stunden ab dem Kaufdatum mitteilt. Kündigt der Verbraucher nach Ablauf der angemessenen 48-Stunden-Frist, schuldet er dem Bayck eine Entschädigung. Sie basiert auf den Kosten, die dem Bayck entstanden sind. Wenn der Verbraucher noch keinen endgültigen Termin für die Lieferung des von ihm bestellten Produkts oder die Erbringung der Dienstleistung vereinbart hat, wird eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Gesamtkaufpreises fällig. Hat der Verbraucher einen festen Termin für die Lieferung des von ihm bestellten Produkts oder die Erbringung der Dienstleistung vereinbart, wird eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Gesamtkaufpreises fällig. Wenn der Verbraucher am Tag der Lieferung des vom Verbraucher bestellten Produkts oder der Dienstleistung seinen Wunsch äußert, den Vertrag aufzulösen, schuldet er dem Bayck eine Entschädigung von 50 %.
  1. Das Bayck zieht die Kaution von der dem Verbraucher zustehenden Entschädigung ab, wie in Absatz 5 angegeben. Wenn die Entschädigung die Kaution übersteigt, erhält der Verbraucher eine Rechnung über den Differenzbetrag.

Artikel 7 – Service und Garantie

Allgemein

Die in dieser Ziffer 7 genannten Garantiebedingungen gelten für neue Elektrofahrräder (“E-Bikes”), die ein Verbraucher direkt bei Bayck und mit dem Originalkaufbeleg von Bayck erworben hat;

  1. Lieferung von neuen Produkten
  2. Die Auslieferung von Neuprodukten darf erst erfolgen, wenn die Checkliste für Bayck-E-Bikes von Bayck vorschriftsmäßig und unter Verwendung des in den Service- und Gewährleistungsbedingungen beschriebenen Auslieferungs-Checkformulars durchgeführt wurde.
  1. Die kostenlose Erstwartung gilt nicht für Bayck-E-Bikes. Der erste von Bayck offiziell vorgeschriebene Service ist der im Betriebsheft oder Werkstatthandbuch vorgeschriebene Service.
  2. Garantiebedingungen
  3. Bayck garantiert dem Käufer dieses von Bayck hergestellten und über Bayck gelieferten Produktes eine dem Stand der Technik entsprechende, einwandfreie Herstellung und die Verwendung von Materialien, die den von Bayck gestellten Qualitätsanforderungen entsprechen. Der Käufer dieses Bayck-Produktes kann daher im Falle von Material- und/oder Herstellungsfehlern eine kostenlose Reparatur durch eine Bayck-Servicestelle verlangen.
  4. a) Diese Garantie gilt für Bayck-E-Bikes für 24 Monate ab dem Datum, an dem dieses neue Bayck-Produkt vom Bayck an den Käufer ausgeliefert wird. Dies gilt ohne Kilometerbegrenzung unter der Voraussetzung, dass das Produkt nach BOVAG-Standards gewartet wurde bzw. die vorgeschriebenen Wartungen fristgerecht von einer offiziellen Bayck-Servicestelle durchgeführt wurden und die Prüfscheine von diesen Bayck-Servicestellen abgestempelt wurden.
  5. b) Die Entscheidung, ob mangelhafte Teile ersetzt oder repariert werden, liegt bei Bayck. Teile, die im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden, gehen ohne weitere Vergütung in das Eigentum von Bayck über. Wird ein Teil innerhalb der Garantiezeit ausgetauscht oder repariert, endet die Garantie für das ausgetauschte oder reparierte Teil zum gleichen Zeitpunkt wie die ursprüngliche Garantie. Die mit der Reparatur beauftragte offizielle Bayck-Servicestelle hat keine Vollmacht, im Namen von Bayck rechtsgültige Erklärungen zur Reparatur oder zum Austausch abzugeben. Die Entscheidung des Bayck über den Garantieantrag wird dem Interessenten schriftlich mitgeteilt.
  1. Bayck verpflichtet sich im Rahmen dieser Garantie, Teile, die aufgrund eines Material- und/oder Produktionsfehlers defekt geworden sind, nach Ermessen von Bayck zu reparieren. Für diese Reparatur werden dem Eigentümer des betreffenden Produkts keine Kosten für Material und/oder Arbeit in Rechnung gestellt. Diese Garantie gilt zusätzlich zu und unbeschadet des geltenden Verbraucherrechts.
  1. Die Garantie gilt nicht in den folgenden Fällen:
  2. (a) Arbeiten, die nicht von einer offiziellen Bayck-Servicestelle durchgeführt werden und daraus resultierende Schäden.
  3. (b) Schäden, die sich aus der Nichtdurchführung der vom Bayck vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungsarbeiten ergeben.
  4. c) Schäden infolge von Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht nach den von Bayck vorgegebenen Richtlinien durchgeführt wurden.
  5. d) Schäden, die sich aus der Verwendung des Fahrzeugs bei Wettbewerben, Rennen oder Rallyes oder sonstiger unsachgemäßer Verwendung ergeben, unabhängig davon, ob es sich um Orte handelt, die nicht für den Verkehr bestimmt sind.
  6. e) Schäden, die durch einen Gebrauch entstehen, der von den Angaben in der Gebrauchsanweisung abweicht oder die von Bayck angegebenen Grenzen oder Spezifikationen überschreitet.
  7. f) Schäden, die auf die Verwendung von Nicht-Originalteilen zurückzuführen sind, die von den Anweisungen in der Gebrauchsanweisung abweichen.
  8. g) Schäden, die durch Veränderungen am Fahrzeug entstehen (Motortuning, Leistungsveränderungen, Beleuchtungsänderungen und andere Veränderungen).
  9. h) Schäden infolge normaler Alterung (z. B. natürliche Verfärbung von lackierten oder verchromten Oberflächen und sonstige Alterung).
  10. (i) Ästhetische Änderungen, die die Leistung nicht beeinträchtigen.
  11. (j) Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder Transport entstanden sind. k)Verschleißteile: “Ersatzteile” Antriebsketten, Bremsbeläge, Bremsbacken, Reibmaterialien, Batterien, Lampen, Sicherungen, Antriebsriemen, Reifen und andere Gummiteile.
  1. (l) Reinigung, Inspektionen, Einstellungen und andere Wartungsarbeiten.
  2. (m) Zusätzliche Kosten, wie z. B.: zusätzliche Kosten für Kommunikation, Unterkunft, Verpflegung und andere Ausgaben, die sich aus dem Ausfall der Nutzung des Bayck-Produkts ergeben, Entschädigung für Zeitverlust, Unannehmlichkeiten, wirtschaftliche Verluste oder die Kosten für die Anmietung eines Ersatztransportmittels während der Reparatur.
  3. Recht auf Schadenersatz: Das Recht auf Schadenersatz im Rahmen der Garantiebestimmungen ist ausschließlich dem Eigentümer des Produkts vorbehalten. Dieses Recht kann daher von keiner anderen Person oder Einrichtung in Anspruch genommen werden.
  1. Beurteilung von Gewährleistungsansprüchen: Die Firma Bayck behält sich das Recht vor, über alle Gewährleistungsansprüche abschließend zu entscheiden.
  1. Diese Garantie tritt an die Stelle jeder anderen Garantie oder Bedingung, einschließlich der Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Rechte aus dieser Garantie sind ausschließlich, und weder Bayck noch der Bevollmächtigte von Bayck übernehmen weitere Verpflichtungen oder bevollmächtigen andere Personen dazu.
  2. Die Garantie gilt nur für Elektrofahrräder, die von Bayck in einem der EU-Länder bzw. -Staaten auf den europäischen Markt gebracht wurden.
  3. Reparaturen: Garantiereparaturen dürfen nur von offiziellen Bayck-Service-Stellen durchgeführt werden.
  1. Übertragbarkeit der Garantie: Die Garantiezeit gilt unabhängig davon, ob das Produkt im Besitz des ersten oder eines nachfolgenden Eigentümers ist. Die Garantie geht auf jeden nachfolgenden Besitzer über, solange das Bayck-Produkt unter der Herstellergarantie steht.
  2. Parallelimport: Das Bayck übernimmt keine Garantie für sogenannte parallel importierte E-Bikes.

Artikel 8 – Zahlung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung vor Auslieferung der Ware auf dem Konto von Bayck gutgeschrieben sein.
  2. Wenn der Verbraucher den Wunsch geäußert hat, das von ihm bestellte Produkt und/oder die Dienstleistung zu versichern, wird dieser Betrag (die Versicherungsprämie für die 12-monatige Laufzeit) an das Bayck gezahlt. Für diesen Dienst gelten die für sie geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bayck ist nur ein Vermittler und kann nicht für Fehler oder Unzulänglichkeiten beim Betrieb des Dienstes und/oder des Produkts haftbar gemacht werden.

Artikel 9 – Lieferung

  1. Die von Bayck angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte, eine angegebene Lieferfrist stellt keine Ausschlussfrist im Sinne von Artikel 6:83(a) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs dar, sofern sie 120 Tage nach Vertragsabschluss nicht überschreitet. Wenn sich die Lieferung verzögert oder nur teilweise ausgeführt werden kann, wird der Verbraucher innerhalb von 30 Tagen benachrichtigt.
  2. Bayck wird bei der Entgegennahme und Ausführung der Bestellung von Produkten mit größter Sorgfalt vorgehen.
  3. Der Ort der Lieferung ist die Adresse, die der Verbraucher dem Bayck mitgeteilt hat.
  4. Termine für die Lieferung oder Abholung eines Produkts oder für Arbeiten im Sinne von Artikel 7 Absatz 12 können spätestens 2 Arbeitstage im Voraus kostenlos storniert werden. Das Bayck ist berechtigt, für einen nicht rechtzeitig abgesagten oder nicht eingehaltenen Termin eine Gebühr von 59,50 € zu berechnen.
  1. Sollte die Lieferung eines gekauften Produktes nicht möglich sein, bemüht sich Bayck um die Bereitstellung eines Ersatzproduktes. Spätestens bei der Lieferung wird dem Verbraucher klar und verständlich mitgeteilt, dass es sich um ein Ersatzprodukt handelt.
  2. Bayck kümmert sich um die Lieferung des Produkts in den Niederlanden und Belgien.

Artikel 10 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Bayck gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Bayck, bis der Verbraucher alle seine Forderungen aus dem Vertrag vollständig bezahlt hat.
  2. Das Bayck geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko des Käufers. Im Falle des Untergangs oder der Verschlechterung der gelieferten Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, bleibt der Kaufpreis in voller Höhe fällig.
  3. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Verbraucher übergegangen ist, darf der Verbraucher die Produkte nicht verpfänden oder andere Sicherungsrechte an diesen Gegenständen begründen.

Artikel 11 – Beschwerden und Beschwerdeverfahren

  1. Reklamationen über die Erfüllung des Vertrages sind innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, an Bayck zu richten, und zwar vollständig und klar beschrieben an: service@bayck.com. Der Verbraucher kann sich nicht darauf berufen, dass die gelieferte Ware nicht vertragsgemäß ist, wenn er diese Untersuchung unterlässt oder dem Bayck die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist mitteilt.
  1. Im Falle einer rechtzeitigen Beanstandung muss der Verbraucher dem Bayck die Möglichkeit geben, die Begründetheit der Beanstandung zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Im Falle einer berechtigten Beanstandung hat der Verbraucher dem Bayck eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu setzen.
  2. Wenn Sie mit der Lösung nicht einverstanden sind oder wir nicht gemeinsam zu einer Lösung kommen? Dann können Sie sich mit Ihrer Beschwerde über die Europäische OS-Plattform an die Streitbeilegungskommission wenden.

Artikel 12 – Streitigkeiten

  1. Diese Vereinbarung unterliegt dem niederländischen Recht.
  2. Soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Bayck seinen Sitz hat.

Artikel 13 – Schlussbestimmungen

  1. Bayck ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
  2. Änderungen dieser Bedingungen werden erst wirksam, nachdem sie in geeigneter Weise veröffentlicht worden sind.Finlandweg 10a

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